Die theoretische Ausbildung und Berufspraktikum
Allgemeine Informationen
Die theoretische Ausbildung an der Fachakademie für Sozialpädagogik dauert zwei Jahre und endet mit der Abschlussprüfung zur “staatlich geprüften Erzieherin/zum staatlich geprüften Erzieher”. Anschließend folgt das einjährige Berufspraktikum. Bei erfolgreichem Ausbildungsabschluss wird die Berufsbezeichnung “staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher” verliehen.
Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an die Fachakademie für Sozialpädagogik:
Die Aufnahme in das erste Studienjahr der Fachakademie für Sozialpädagogik ist im § 4 FakOSozPäd wie folgt geregelt:
Die Aufnahme in das erste Studienjahr setzt voraus
1. einen mittleren Schulabschluss,
2. entweder
a) eine
abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen,
sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelaus-
bildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
b) eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten
Ausbildungsberuf und ein erfolgreich abgeschlossenes
einjähriges Sozialpädagogisches
Seminar oder
c) ein zweijähriges erfolgreich abgeschlossenes Sozialpädagogisches Seminar oder
d) eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren oder
e) eine mindestens vierjährige selbstständige Führung eines Haushalts, wenn dem
Haushalt während dieser Zeit mindestens ein minderjähriges Kind angehörte,
3. die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das nicht älter als drei Monate sein soll und
ausweist, dass der Bewerber für den Beruf des Erziehers geeignet ist.
Mit bis zu einem Jahr können auf das Sozialpädagogische Seminar angerechnet werden:
1. der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife, einer fachgebundenen Hochschulreife
oder der Fachhochschulreife,
2. der erfolgreiche Besuch der Jahrgangstufe 11 einer öffentlichen oder staatlich
anerkannten Fachoberschule der Ausbildungsrichtung Sozialwesen,
3. die Ableistung eines
freiwilligen sozialen Jahres, in dem mindestens sechs Monate an
sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtungen verbracht wurden,
4. der abgeleistete Wehr- oder Ersatzdienst,
5. die mindestens dreijährige
selbstständige Führung eines Haushalts, wenn dem Haushalt
während dieser Zeit mindestens ein minderjähriges Kind angehörte.
Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
Bitte beachten Sie:
Die Ausbildung an der Fachakademie für Sozialpädagogik ist grundsätzlich eine Breitbandausbildung für alle Arbeitsbereiche der zukünftigen Erzieherin/des zukünftigen Erziehers. Deshalb liegt unser Schwerpunkt nicht mehr nur im Elementarbereich, sondern verstärkt auch in den heilpädagogischen Arbeitsbereichen.
Bei Bewerber/innen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger gehen wir deshalb davon aus, dass mindestens ein Praktikumsjahr bzw. ein Jahr berufliche Tätigkeit in einer Einrichtung außerhalb des Kindergartens nachgewiesen wird.
