Das Sozialpädagogische Seminar (SPS)
Allgemeine Informationen
Die Gesamtausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher gliedert sich in eine mindestens zweijährige berufliche Vorbildung und eine dreijährige Ausbildung.
Neben anderen einschlägigen Vorbildungen kann aufbauend auf einem mittleren Schulabschluss die mindestens zweijährige berufliche Vorbildung an der Fachakademie für Sozialpädagogik im Sozialpädagogischen Seminar erworben werden. Sie schließt mit der Prüfung zur “Staatlich geprüften Kinderpflegerin” bzw. zum “Staatlich geprüften Kinderpfleger” ab.
Zulassungsvoraussetzungen zum SPS
Zulassungsvoraussetzungen für die Aufnahme in das Sozialpädagogische Seminar sind unter anderem:
- ein mittlerer Schulabschluss
- genehmigte Praxisstelle
(Die sozialpädagogische Praxis kann nur durchgeführt werden, wenn die jeweilige
Praxisstelle von der zuständigen Fachakademie genehmigt ist. Die Schulleiterin
berät gerne bei der Auswahl.)
- Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses
(Dafür gibt es Vordrucke an unserer Fachakademie)
